EXTERNER DATENSCHUTZBEAUFTRAGTER

Als Ihr betrieblicher Datenschutzbeauftragter (extern) unterstützte ich Sie bei der Erarbeitung, Einführung und Durchführung der gesetzlich geforderten Maßnahmen und bei allen Maßnahmen zur Datensicherung. Das Ziel ist hierbei eine optimale und praktikable Lösung für Ihr Unternehmen. 

Ich bin Ihr persönlicher Ansprechpartner - kurze Reaktionszeiten und hohe Flexibilität sind bei mir selbstverständlich.



Wer benötigt einen DSB ?

Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) verlangt von Unternehmen und nicht öffentlichen Organisationen, dass ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter bestellt wird, wenn


 

  • mehr als 9 Personen mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind
    (Jeder Beschäftigte - unabhängig von seinem arbeitsrechtlichen Status -, der am PC Arbeitsvorgänge bearbeitet, die Kunden, Interessenten, Lieferanten oder Mitarbeiter betreffen, muss im Zweifel hier eingerechnet werden).
  • Die nicht rechtzeitige Bestellung eines Datenschutzbeauftragten ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit Bußgeld bis zu 25.000 EUR geahndet werden.
  • Das BDSG erlaubt hierbei die Funktion als externer Datenschutzbeauftragter oder als interne Lösung (interner Datenschutzbeauftragter)



Willkommen
auf meiner Webseite. Suchen Sie einen externen DSB für Ihr Unternehmen? Dann sind Sie bei mir richtig.